AGB für Privatkunden

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für Privatkunden (Stand 01.06.2019)
LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und
dem Handelsgesetzbuch. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden
durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden,
die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§1 Angebot und Lieferung / Abholung
1. Im Catering ist ab einem Nettoauftragswert von 500,00 € die An- und Abfahrt, der (barrierefreie) Auf- und Abbau sowie die Reinigung des Buffetgeschirrs inklusive (gilt für den Umkreis Freisbach sowie für die eigenen Locations). Kann ein barrierefreier Auf- und Abbau nicht erfolgen (z. B. kein Fahrstuhl im Haus vorhanden, Lieferung in höhere Stockwerke etc.), behalten wir uns das Recht vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Equipmentabholung erfolgt nach Vereinbarung.
2. Bei Abholung der Speisen durch den Kunden ist es dessen Pflicht die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Außerdem muss der Kunde selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Speisen sowie das Zubehör (Equipment, Getränke und Ähnliches) müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
§2 Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 %, angehoben werden.
3. Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne Kurz Umbestellungen vor, so sind diese nicht mehr an die ursprünglichen Preise gebunden.
§3 Zahlungsbedingungen
1. Aufträge bis zu einem Bruttoauftragswert von 1.000,00 € sind bei Anlieferung sofort in bar zu begleichen. Die entsprechenden Rechnungen gehen Ihnen im Voraus per Mail zu.
2. Bei Aufträgen über einem Bruttoauftragswert von 1.000,00 € wird bei Erteilung der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Veranstaltungsstornierung bis 2 Monate vor Veranstaltung erstatten wir den Anzahlungsbetrag zurück, bei späteren Stornierungen behalten wir diesen Betrag ein.
3. Weitere 30 % des Gesamtbetrages sind als Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung sowie die Vorkasse (60 % des Auftragswertes) bei Anlieferung sofort in bar zu begleichen.
4. Die Abschlussrechnung über 40 % ist nach Abschluss der Veranstaltung fällig und entweder in bar bei Abholung oder per Überweisung (Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum) zu begleichen.
5. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne, Jahnstraße 18, 67361 Freisbach.
7. Befindet sich der Kunde von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
8. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (Stand: 08/2009): Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zu den genannten Preisen dazu addiert werden. Gemäß BFH-Urteil vom 18.12.2008 (V R 55/06) und BMF-Schreiben vom 16.10.2008, unterliegen alle Catering-Leistungen dem Regelsteuersatz von 19 %.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Lieferung / Service
1. Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne liefert und vermietet ausschließlich auf der Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen Ihrer Vertragspartner sind von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind.
2. Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande. Veranstalter und Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne sind Vertragspartner. gaumenfreunde Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne bereitet das Catering bis zum Veranstaltungsbeginn vor.
3. Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 20 Portionen zu beachten, andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind im Vorfeld mit Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne abzusprechen.
4. Bei Getränken werden jeweils die angebrochenen bzw. verbrauchten, gelieferten Gebinde in Rechnung gestellt, bei Getränkepauschalen und Personalbestellungen die angefangenen Stunden.
5. Das Liefergebiet von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne umfasst das gesamte Bundesgebiet.
§2 Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne wird an der Erfüllungseiner Verbindlichkeit durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, dietrotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstandensind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne von Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.
§3 Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Der Veranstalter teilt Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich schriftlich mit. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Tage vor Veranstaltungstermin wird bei der Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl berechnet. Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§4 Mängel, Haftung, Verjährung
1. Sollten an den Lieferungen oder Leistungen von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne Mängel auftreten bzw. Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels / der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume / der Artikel an Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
2. Im Übrigen ist die Haftung von Pfalz BBQ, Inh. Thomas Schanne im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pfalz BBQ beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.
3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung an Pfalz BBQ verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens nach sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen /Bestellung von Catering-Dienstleistungen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.
4. Bei Außerhaus-Geschäften gilt, dass mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden übergeht. Die Rücknahme von vermieteten Artikeln, insbesondere von Geschirr und Gläsern etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach einem vollständig erfolgten Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung angelieferter Mietgegenstände etc. berechnen wir, ohne dass es eines Verschuldensnachweis bedarf, den jeweiligen Neuwert des Gegenstandes.
AGB
§5 Rücktritt / Stornierung
1. An Pfalz BBQ erteilte Aufträge werden schriftlich bestätigt.
2. Bei Rücktritt von bereits bestätigten Verträgen gelten folgende Bedingungen:
– Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn: keine Kosten
– Rücktritt 59 bis 40 Tage vor Beginn: 25% der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt 39 bis 15 Tage vor Beginn: 50% der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt 14 bis 2 Tage vor Beginn: 80% der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag: 100% der vereinbarten Leistungen. Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiterverkauft werden können, reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend.
3. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die Pfalz BBQ nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt.
4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den Pfalz BBQ zu vertreten hat.
5. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
§6 Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angabe und Nennung von gaumenfreunde catering ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Genehmigung, so behält sich Pfalz BBQ das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadenersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Veranstalter zu tragen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.